Allgemeine Geschäftsbedingungen

ESI – Europäisches Shiatsu Institut Berlin – Andrea Kleinau

Bizetstraße 41 · 13088 Berlin

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an allen vom ESI – Europäisches Shiatsu Institut Berlin – Andrea Kleinau (nachfolgend „ESI“) angebotenen Bildungsmaßnahmen, insbesondere Kursen, Seminaren, Workshops, Trainings, Vorträgen und Schulungen (nachfolgend „Veranstaltungen“).

1.2. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in der jeweiligen Bestimmung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

1.3. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung einbezogenen AGB.

2. Leistungsgegenstand

2.1. Das ESI bietet Präsenzveranstaltungen und Online-Schulungen in unterschiedlichen Unterrichtsformen und Durchführungsarten an.

2.2. Umfang und Inhalt der jeweiligen Veranstaltung, insbesondere Ort, Zeit, Dauer, Kursthema und Bildungsziel, ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Veranstaltungsbeschreibung.

2.3. Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Soweit erforderlich, wird hierauf in der Veranstaltungsbeschreibung hingewiesen/informiert.

2.4. Soweit für eine Veranstaltung keine besondere Zielgruppe angegeben ist, ist grundsätzlich jeder zur Teilnahme berechtigt.

2.5. Für die individuelle Anwendbarkeit der vermittelten Inhalte ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Das ESI übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Teilnehmer die vermittelten Kenntnisse in einem bestimmten beruflichen oder rechtlichen Tätigkeitsfeld verwenden darf. Der Teilnehmer muss sich selbst erkundigen, in welchen Grenzen er welche Leistungen abgeben darf.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

3.1. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung des Teilnehmers und der Annahme durch das ESI zustande. Bei schriftlicher, telefonischer oder elektronischer Anmeldung kommt der Vertrag spätestens mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande. Nachträgliche Änderungen, insbesondere die nachträgliche Geltendmachung von Ermäßigungstatbeständen, kommen nicht in Betracht.

3.2. Das ESI kann die Teilnahme an einer Veranstaltung von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

3.3. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

3.4. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird dies dem Teilnehmer unverzüglich mitgeteilt.

3.5. Anmeldungen für eine Warteliste werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

4. Entgelte

4.1. Die Höhe des Veranstaltungsentgelts ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung, Buchungsbestätigung oder Rechnung.

4.2. Übernachtungs-, Fahrt- und Verpflegungskosten sind nicht Bestandteil des Veranstaltungsentgelts, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder angegeben wurde.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Das Veranstaltungsentgelt ist spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten, sofern in der Rechnung oder Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist.

5.2. Bei Veranstaltungen, die aus mehreren Lehrgangsabschnitten bestehen, ist das Entgelt für den jeweiligen Lehrgangsabschnitt entsprechend der Rechnungsstellung zu entrichten.

5.3. Rechnungen sind entsprechend den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen vollständig zu begleichen.

5.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein.

5.5. Für Mahnungen nach Eintritt des Verzugs kann das ESI im gesetzlich zulässigen Umfang Ersatz der erforderlichen Kosten verlangen.

6. Vertragsdauer und Kündigung

6.1. Die Vertragsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Buchung bzw. Veranstaltungsbeschreibung.

6.2. Eine ordentliche Kündigung einer bereits begonnenen, zeitlich befristeten Veranstaltung ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Haftung

7.1. Das ESI haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

7.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das ESI nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

7.4. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

8. Rücktritt, Stornierung und persönliche Verhinderung des Teilnehmers

8.1. Der Teilnehmer kann vor Beginn einer Veranstaltung jederzeit durch Erklärung in Textform von der verbindlichen Anmeldung bzw. dem Vertrag zurücktreten.

8.2. Im Falle eines Rücktritts kann das ESI anstelle der konkret zu berechnenden Aufwendungen und des konkret entstandenen Schadens eine angemessene pauschalierte Entschädigung verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bei der Bemessung der Pauschale werden insbesondere die durch die verbindliche Reservierung des Teilnehmerplatzes entstehenden bzw. bereits entstandenen Kosten, die Vorbereitung und Organisation der Veranstaltung, die Bindung von Dozenten- und Raumkapazitäten, nicht oder nur teilweise ersparte Aufwendungen sowie die erfahrungsgemäß nur eingeschränkte Möglichkeit berücksichtigt, einen kurzfristig frei werdenden Teilnehmerplatz anderweitig zu vergeben.

8.3. Die pauschalierte Entschädigung beträgt, bezogen auf das vereinbarte Veranstaltungsentgelt:

Für Veranstaltungen mit Ausnahme der Ausbildungsstufen 6 und 7:

– bis zum 45. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20 %;

– vom 44. bis zum 35. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 %;

– vom 34. Tag bis zum Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80 %;

– ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns: 100 %.

Für die Ausbildungsstufen 6 und 7 gilt abweichend:

– bis einschließlich zum 90. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 %;

– vom 89. Tag bis einschließlich zum Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80 %;

– ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns: 100 %.

8.4. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsentschädigung ist der Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung dem ESI in Textform zugeht.

8.5. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem ESI kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist. In diesem Fall ist nur der nachgewiesene Schaden zu ersetzen.

8.6. Das ESI bleibt berechtigt, anstelle der Pauschale einen konkret entstandenen höheren Schaden geltend zu machen. In diesem Fall hat das ESI den Schaden unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen konkret darzulegen.

8.7. Die vorstehenden Stornierungsregelungen gelten auch dann, wenn der Teilnehmer aufgrund von Krankheit, Unfall, Verletzung oder aus sonstigen persönlichen Gründen an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann oder seine Teilnahme nach Veranstaltungsbeginn beendet, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.

8.8. Eine persönliche Verhinderung des Teilnehmers begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf eine hiervon abweichende oder anteilige Erstattung des Veranstaltungsentgelts. Dies gilt insbesondere dann, wenn das ESI die vertraglich geschuldete Veranstaltung vollständig anbietet und dem Teilnehmer der gebuchte Veranstaltungsplatz zur Verfügung steht.

8.9. Nimmt ein Teilnehmer eine Veranstaltung trotz bestehender persönlicher Einschränkung oder Verletzung zunächst ganz oder teilweise wahr und beendet die Teilnahme anschließend aufgrund dieser persönlichen Einschränkung, gelten ebenfalls die vorstehenden Stornierungsregelungen. Eine teilweise Teilnahme führt nicht automatisch zu einer anteiligen Reduzierung des Veranstaltungsentgelts.

8.10. Dies gilt nicht, soweit die Nichtteilnahme oder der Abbruch auf einer vom ESI zu vertretenden Pflichtverletzung beruht oder dem Teilnehmer aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ein Rücktritts-, Kündigungs- oder Erstattungsrecht zusteht.

8.11. Eine Erstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen. Soweit die Stornierungsentschädigung das bereits gezahlte Veranstaltungsentgelt unterschreitet, wird der darüber hinausgehende Betrag erstattet.

9. Umbuchung

9.1. Eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin ist nur möglich, wenn für die betreffende Veranstaltung ein geeigneter Platz verfügbar ist und das ESI der Umbuchung ausdrücklich zustimmt.

9.2. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

9.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Umbuchungsgebühr 10 % des regulären Veranstaltungsentgelts.

9.4. Eine Umbuchung ist grundsätzlich nur auf eine gleichartige bzw. gleichwertige Veranstaltung möglich.

9.5. Mit Durchführung der Umbuchung wird die ursprüngliche Buchung ersetzt. Eine Erstattung des für die ursprüngliche Buchung entrichteten Veranstaltungsentgelts ist nach erfolgter Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9.6. Eine Umbuchung kann grundsätzlich nur vor Beginn der ursprünglich gebuchten Veranstaltung vereinbart werden, sofern das ESI nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet.

10. Rücktritt des ESI

10.1. Das ESI ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn nicht genügend Anmeldungen vorliegen, die Veranstaltung aufgrund von Umständen, die das ESI nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann, insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder plötzlicher Erkrankung bzw. Verhinderung eines Referenten, oder das Veranstaltungsentgelt trotz Fälligkeit und Mahnung nicht vollständig entrichtet wurde.

10.2. Wird eine Veranstaltung durch das ESI abgesagt, werden bereits geleistete Veranstaltungsentgelte vollständig zurückerstattet.

10.3. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

11. Änderungen der Veranstaltung

11.1. Das ESI ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vorzunehmen, sofern diese den Gesamtcharakter und den wesentlichen Zuschnitt der angekündigten Veranstaltung nicht verändern.

11.2. Das ESI ist insbesondere berechtigt, den angekündigten Referenten im Bedarfsfall durch eine hinsichtlich des Themas und der Qualifikation geeignete Person zu ersetzen.

11.3. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

12. Form von Erklärungen

12.1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegen das ESI Berlin oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform.

12.2. Gesetzlich vorgeschriebene strengere Formvorschriften bleiben unberührt.

13. Urheberrecht und Aufnahmen

13.1. Veranstaltungsunterlagen, Präsentationen und sonstige vom ESI bereitgestellte Materialien sind urheberrechtlich geschützt.

13.2. Audio- und Videoaufnahmen der Veranstaltungen durch Teilnehmer sind nicht gestattet, sofern das ESI nicht ausdrücklich etwas anderes erlaubt.

13.3. Soweit Veranstaltungen durch das ESI aufgezeichnet werden, gelten die hierfür erteilten Einwilligungen und die jeweils geltenden Datenschutzhinweise.

13.4. Vom ESI zur Verfügung gestellte Aufzeichnungen und Materialien dürfen ausschließlich zu eigenen Lern- und Wiederholungszwecken verwendet werden. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder entgeltliche Nutzung ist nicht gestattet, soweit das ESI dies nicht ausdrücklich erlaubt.

13.5. Sofern Aufzeichnungen über eine externe Plattform zur Verfügung gestellt werden, ist die Dauer der Bereitstellung auf den jeweils angegebenen Zeitraum begrenzt.

13.6. Bei Teilnahme an live stattfindenden Kursen, die ausdrücklich aufgezeichnet werden, wird bei Buchung des Kurses das Einverständnis eines jeden Teilnehmenden vorausgesetzt, dass Bild- und Tonmaterial aller Teilnehmenden ggf. im danach zur Verfügung gestellten Stream enthalten und sichtbar sind. Sollte jemand das nicht wünschen, muss die Kamera / Mikro selbstständig vom Teilnehmenden ausgeschaltet werden.

14. Widerrufsrecht

14.1. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

14.2. Soweit für einen konkreten Vertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird ein solches durch diese AGB nicht eingeräumt.

14.3. Für Verträge über nicht termingebundene digitale Videokurse gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht. Die hierfür erforderliche Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt.

14,4, Wenn der Teilnehmer Verbraucher ist, steht ihm für nicht termingebundene Videokurse das folgende Widerrufsrecht zu:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ESI - Europäisches Shiatsu Institut Berlin - Andrea Kleinau, Bizetstraße 41,1 3088 Berlin mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

15. Alternative Streitbeilegung

15.1. Das ESI ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

15.2. Die gesetzlichen Informationspflichten über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle bleiben unberührt.

16. Bildungsförderung

16.1. Das ESI nimmt grundsätzlich geeignete Bildungsförderungen bzw. Bildungsgutscheine an, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

16.2. Ein Rücktritt von verbindlich gebuchten Veranstaltungen richtet sich auch bei Inanspruchnahme einer Bildungsförderung nach diesen AGB.

16.3. Rabatte und öffentliche Förderungen sind grundsätzlich nicht miteinander kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

16.4. Zusätzliche Beratungs- oder Bearbeitungsleistungen im Zusammenhang mit externen Förderprogrammen können nach vorheriger Information mit 29 Euro je angefangener Stunde berechnet werden.

17. Ausbildungsstufen und Wiederholungen

17.1. Liegt eine am ESI bereits belegte Ausbildungsstufe länger als zwei Jahre zurück, ist grundsätzlich der reguläre Preis und nicht mehr der Wiederholerpreis zu entrichten.

17.2. Wiederholerplätze werden nach Verfügbarkeit vergeben.

18. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

18.1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des ESI Berlin. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Abs. 3 etwas anderes ergibt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

18.2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

18.3. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt – soweit gesetzlich zulässig – Berlin als Gerichtsstand.

19. Datenschutz

19.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzerklärung des ESI.

20. Schlussbestimmungen

20.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

20.2. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

20.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.

Stand: 26. August 2026