Fördermöglichkeiten

Die Förderung ihrer Ausbildung am ESI Berlin ist möglich. Wir haben Ihnen hier einige Informationen zusammengestellt, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern. Zuerst stellen wir Ihnen den Ratgber der Uni Jena zur Verfügung und weiter unten die einzelnen Förderinstrumente:

Die Informationen zu den Bildungsschecks der anderen Bundesländer erhältst Du unter folgenden Links in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer.

Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / ARGE / Jobcenter

Liegen die persönlichen Voraussetzungen vor, kann die Aus- oder Weiterbildung durch die zuständige Agentur für Arbeit gefördert werden. Es können die kompletten Lehrgangskosten sowie die Fahrt- und Übernachtungskosten beantragt werden. Um eine Förderung bei Deinem Arbeitsamt/Jobcenter zu erhalten, ist eine gute Vorbereitung nötig. Ob Du eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten kannst oder nicht, entscheidet Dein zuständiger Berater bzw. Vermittler. Detaillierte Informationen zum weiteren Vorgang der Förderung erhältst Du bei Deinem zuständigen Berater. Eine informative Seite zum Thema Förderung, Recht und Gesetz findest Du beispielsweise unter: Arbeitsagentur

Das ESI Berlin ist nicht nach AZAV zertifiziert.  Für unsere beruflichen Aus- und Weiterbildungen liegen somit keine Maßnahmennummern vor.

Das Zukunftsprogramm Arbeit Schleswig-Holstein

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein will die berufliche Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unterstützen. Gefördert werden bis zu 100% der zuwendungsfähigen Seminarkosten. Wichtig: Der beschäftigende Betrieb muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.

Investitionsbank Schleswig Holstein – IB.SH

Bildungsurlaub

Sie können Bildungsurlaub beantragen. Unsere Veranstaltungen sind in vielen Bundesländern anerkannt. Bitte erkundigen sie sich im Büro des ESI. Wir unterstützen gern.

Krankenkassen

In Einzelfällen werden von Krankenkassen auf Antrag freiwilligeZuschüsse zu den Basiskursen gezahlt. Für den Antrag sollten Sie ausführlich darzulegen, warum der Besuch von einem Shiatsukurs am ESI förderlich ist für die eigene Gesunderhaltung. `Argumentationshilfe´ finden Sie im Informationsblatt "Shiatsu im Anwendungsfeld Gesundheitsförderung" der Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland e.V.

Ratenzahlungsprogramme

Wir bieten verschiedene Ratenzahlungsprogramme an, so dass diese Aus- und Weiterbildung für jeden Geldbeutel machbar ist.

Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

Wenn die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, können die Rentenversicherungsträger sowie die Berufsgenossenschaften im Rahmen ihrer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen fördern. Ansprechpartner ist hierbei der für die beantragende Person zuständige Rentenversicherungsträger bzw. die Berufsgenossenschaft. Du wirst über die Möglichkeiten einer Förderung in Deinem speziellen Fall beraten. Informationen im Internet unter www.bfa.de

Der Aspekt der steuerlichen Absetzbarkeit

Ausbildungskosten werden für Selbstständige als Investitionen angerechnet, auch dann, wenn man sich erst im Anschluss an die Ausbildung selbstständig macht. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs können die Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung im Rahmen Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben abgesetzt werden, wodurch die tatsächlichen Kosten für Aus- und Weiterbildungen erheblich gemindert werden können. Kosten, die unmittelbar aus der Weiterbildung entstehen, wie beispielsweise Fahrtkosten und der Erwerb von Fachliteratur können ebenfalls als Werbungskosten oder Sonderausgaben teilweise oder insgesamt geltend gemacht werden. Bitte erkundige Dich zur genauen Klärung des Sachverhaltes bei Deinem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater.

Steuerliche Behandlung von Schulgeldzahlungen/Kosten der Ausbildung

Bei der steuerlichen Behandlung von Schulgeldzahlungen bzw. Kosten der Ausbildung einer/s volljährigen Schülers/in ist diese/r stets Vertragspartner des Ausbildungsvertrages und kann daher die Kosten in seiner/ihrer Steuererklärung ansetzen. Mit einem Urteil vom 27.05.2003 wurden auch die Aufwendungen für eine erstmalige Ausbildung nunmehr den Werbungskosten nach § 9 EStG zugeordnet und festgelegt, dass Aufwendungen für die Berufsausbildung nicht mehr nur der privaten Lebensführung zuzuordnen sind (Aktenzeichen VI R 33/01). Sollte der/die Auszubildende während der Ausbildung noch kein bzw. kein nennenswertes eigenes Einkommen erzielen, kann sie/er die Ausbildungskosten als vorab entstandene Werbungskosten auch bei einer erstmaligen Berufsausbildung anerkennen lassen (BFH Urteil vom 27.5.2003, VI R 33/01). Sie/Er kann einen betragsmäßig begrenzten Verlustvortrag nach § 10 d Einkommensteuergesetz in seiner Steuererklärung beantragen und damit diesen nach der Ausbildung mit dem ersten Einkommen geltend machen.

Auf den Sonderausgabenabzug nach § 10 Absatz 1 Ziffer 7 EStG und die Vorschrift für außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Absatz 1 EStG wird ergänzend hingewiesen. Bei der Geltendmachung von Werbungskosten gelten gesetzliche Pauschalbeträge, § 9 a EStG. Darüber hinaus können Ausbildungsbeträge unter Umständen gemäß § 33a Abs. 1 und 2 EStG als außergewöhnliche Belastung von Erziehungsberechtigten für Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres abgesetzt werden. Nähere Informationen/Beratung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für Bildungszwecke erhältst Du bei einem Steuerberater oder beim Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Förderprogramme des Bundes und der EU

Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Förderdatenbank des Bundes

E-Mail: esiberlin@esi-shiatsu.de

Europäisches Shiatsu Institut (ESI) Berlin

Unsere Shiatsu Ausbildungen entsprechen den Ausbildungsstandards des ESI Europa und sind anerkennungsfähig bei der DGAM (Deutsche Gesellschaft alternative Medizin) und der GSD e.V. (Gesellschaft Shiatsu). Wir sind Siegelträger des FWW für Qualität, Transparenz und Integrität und Mitglied im GABAL, um Persönlichkeitsentwicklung im Shiatsu zu fördern.
Bizetstr. 41, 13088 Berlin, 4. OG
Telefon:   +49 163 6816938  
E-Mail:  kontakt@esi-shiatsu.de   
Öffnungszeiten: oft erreichbar täglich von 10-16 Uhr  
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